Anwältin
Astrid Maack
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid Maack ist seit 1988 als Rechtsanwältin tätig und seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist daneben im Erbrecht tätig, berät bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und bearbeitet zivilrechtliche Schadenersatzforderungen. Frau Rechtsanwältin Maack nimmt regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teil. Aufgrund ihrer jahrelangen praktischen Erfahrungen im Umgang mit Mandanten, dem Gericht und unterschiedlichen Gegnern wird sie Sie realitätsnah beraten. Dazu gehört es, Ihnen offen die tatsächlichen Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit mitzuteilen.
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwältin am 07.07.1988
- Rechtsanwaltsbüro in Swisttal-Buschhoven bis 01.04.2003
- Rechtsanwaltsbüro in Rheinbach, Pützstraße 7-9, seit dem 01.04.2003 bis heute
- März 1990: erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltsintensivlehrgangs für den Fachanwalt für Sozialrecht
- seit dem 30.04.2001 Fachanwältin für Familienrecht
- seit dem 01.07.2002 Zulassung auch an allen Oberlandesgerichten
- 22.07.2008 Teilnahmezertifikat Fachanwaltslehrgang für Erbrecht